Ablauf
Nach der Terminvereinbarung finden je nach Kostenträger bis zu 3 psychotherapeutische Sprechstunden, bis zu 4 probatorische Sitzungen und 1 biografische Anamnese statt. Diese dienen dem Kennenlernen, Diagnostik und Indikationsstellung. Danach wird gemeinsam besprochen, ob eine Therapie beantragt/begonnen wird. Die Therapie umfasst bei einer Kurzzeittherapie 12 bis 24 Stunden und bei einer Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden.
Privatversicherung/Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3-fachem Satz unter Berücksichtigung der Abrechnungsempfehlung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOP (gültig ab dem 01.07.2024). Je nach Kostenträger der Psychotherapie, können unterschiedliche Antragsformalitäten vorhanden sein. Daher informieren Sie sich bitte, vor Aufnahme der Psychotherapie, über mögliche Formulare oder besondere Regelungen.
Selbstzahler
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 3,1-fachem Satz. Da die Kosten von Ihnen selbst übernommen werden, können wir direkt einen Termin vereinbaren.
Bundeswehr/Heilfürsorge
Die Kosten für die Psychotherapie werden im Regelfall übernommen. Als Soldat/-in bringen Sie bitte eine Überweisung durch den Truppenarzt/-ärztin sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218)" mit.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich keine Kassenzulassung verfüge, ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Sofern mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und auch die Terminservicestelle Ihnen keinen Therapieplatz anbieten/vermitteln konnten, besteht die Möglichkeit, dass wir bei ihrer Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Gerne begleite ich Sie bei der Antragstellung.